Hundeführerschein und Sachkundenachweis sind in NRW gleichbedeutend. Als Hundehalter (ausgenommen kleiner Hunde unter 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg Körpergewicht), ist jeder Hundehalter in diesem Bundesland dazu verpflichtet, die Hundeführerscheinprüfung, bestehend aus einem Multiple-Choice-Test, abzulegen. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Was ist ein Sachkundenachweis?
In NRW ist der Sachkundenachweis (häufig auch Hundeführerschein genannt) für Hunde vorgeschrieben. Die Halter müssen einen Test absolvieren, welcher bestätigen soll, dass der Besitzer seinen Hund richtig halten und auch kontrollieren kann. Das Hauptziel besteht darin, Gefahren durch den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden abzuwehren, sodass keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen bzw. Tieren ausgeht.
Der Nachweis der Sachkunde kann durch einen anerkannten Sachverständigen, durch benannte Tierärzte oder durch eine anerkannte sachverständige Stelle erteilt werden.
Welche Besonderheiten gibt es in Nordrhein-Westfalen?
In Deutschland gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen oder eine landesweite Pflicht für einen Sachkundenachweis. Jedes Bundesland hat eigene Regeln aufgestellt. Das Landeshundegesetz (LHundG) in Nordrhein-Westfalen fordert von jedem Hundebesitzer (ausgenommen kleiner Hunde) einen Sachkundenachweis.
Betroffen sind konkret die Halter folgender Hunde:
- Große Hunde (20/40 Hunde) gem. § 10 LHundG NRW:
ausgewachsene Schulterhöhe über 40 cm und/oder ein Gewicht von mehr als 20 kg. - Bestimmte Rassen gem. § 10 LHundG NRW:
Dazu gehören die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. - Gefährliche Hunde gemäß § 3 LHundG NRW:
Hierzu zählt dder Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Ausgenommen von der Sachkundenachweispflicht sind, wie oben bereits erwähnt, die Halter kleiner Hunde (unter 40/20-Regelung).
Zudem müssen alle Hunde mit einem fälschungssicheren Mikrochip in NRW gekennzeichnet sein und eine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen können. Sobald Sie die oben aufgeführten Hunde beim Ordnungsamt anmelden, müssen Sie einen gültigen Sachkundenachweis vorlegen.
Wie lange gilt der Hundeführerschein?
Der Sachkundenachweis in NRW ist mit keinem Ablaufdatum versehen und nicht an einen speziellen Vierbeiner gebunden. Das Sachkundezertifikat ist ein Leben lang für den Menschen gültig, welcher ihn bestanden hat. Selbst wenn Sie keinen eigenen Hund besitzen, können Sie den Sachkundenachweis in NRW absolvieren. Sollte Ihr Hund sterben und Sie kaufen im Anschluss einen neuen Hund, muss kein neuer Hundeführerschein gemacht werden. Allerdings muss der neue Hund der gleichen Kategorie oder darunter entsprechen. Ist das nicht der Fall, wird ein neuer Sachkundenachweis gefordert.
Sollten Sie aus einem anderen Bundesland nach NRW ziehen und im Besitz eines Hundeführerscheins sein, ist es ratsam, die zuständige Behörde vorab zu kontaktieren. Diese können Ihnen mitteilen, ob der bestehende Nachweis auch an Ihrem neuen Wohnsitz gültig ist oder ob Sie eine erneute Prüfung ablegen müssen.
Was erwartet Hundehalter in der Prüfung?
Sie müssen sich keinerlei Sorgen und Gedanken vor der Prüfung machen. Durch mich und meine Hundeschule in Soest werden Sie von der Anmeldung bis zur Prüfung begleitet, sodass Sie am Tag der Abnahme gut vorbereitet in die Prüfung starten. Es handelt sich um eine reine Halter-Theorieprüfung, Ihr Hund wird weder geprüft noch begutachtet und muss daher auch nicht vorgestellt werden.