Rund um das Thema Hundesteuer

Rund um das Thema Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine Steuer, die von den örtlichen Gemeinden/Städten (nachfolgend Kommune) als Jahressteuer erhoben wird. Hierbei spielt es keine Rolle, wie viel der Hundehalter an Einkommen im Monat zur Verfügung hat. Lediglich Hartz 4 Empfänger haben die Möglichkeit, in Ihrer Kommune einen Antrag auf Reduzierung/Befreiung zu stellen. In Deutschland wird die Hundesteuer gerne als Luxussteuer bezeichnet, die in Preußen um das Jahr 1810 eingeführt wurde. Bislang wird die Hundesteuer nur von Deutschland, Österreich, der Schweiz (und meines Wissens auch in Südafrika) erhoben. Die Kommunen selbst nennen sie nicht Luxussteuer, sondern Lenkungssteuer. Mit der sog. Lenkungssteuer möchte die Kommune die Anzahl der Haushunde im Gemeindegebiet bzw. Stadtgebiet begrenzen. Deshalb wird die Steuer pro Hund auch entsprechend teurer, umso mehr Hunde ein Halter anmeldet.

Gegenleistung für die Hundesteuer?
Viele Hundehalter erwarten für die geleistete Hundesteuer eine entsprechende Gegenleistung, zum Beispiel in Form einer eingezäunten Hundeauslaufwiese, mehr Mülleimer oder Kotbeutelspender. Es stellt sich hierbei jedoch die Frage: „Kann ich eine Gegenleistung von meiner Gemeinde/Stadt, wo ich lebe, überhaupt verlangen?“ Die Antwort lautet: Nein! Denn in § 3 Abs. 1 Abgabenordnung wird der Begriff der Steuer näher bezeichnet. Hier heißt es:

„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen ….“
Wenn eine Gemeinde/Stadt eine Hundeauslaufwiese oder Kotbeutelspender uns Hundehaltern zur Verfügung stellt, dann ist dies eine freiwillige „Gut-Will“ Leistung. Steuern werden letztendlich dafür erhoben, dass der Haushalt der Gemeinde/Stadt ausgeglichen ist. Welche Steuerart die Gemeinde/Stadt hierfür erhebt, bleibt ihr selbst überlassen. Denkbar wäre in Zukunft z.B. auch eine Katzen- oder Pferdesteuer.

Höhe einer Hundesteuer
Die Höhe der Hundesteuer liegt im Ermessen der Gemeinde/Stadt und hängt i.d.R. davon ab, wie es der Kommune finanziell geht. Geht es ihr schlecht, kann sie z.B. die Steuern erheben; auch die Hundesteuer. Ich selbst habe 34 Jahr lang in der Gemeinde Lippetal gewohnt, in der wir z.B. gute Einnahmen aus der Gewerbesteuer erzielen. Dies führt dazu, dass wir für einen Hund nur 60,00 € Hundesteuer im Jahr zahlen müssen. In der Stadt Dortmund zum Beispiel würde der gleiche Hund sofort 156,00 € kosten. Nach dem Entwurf des Haushaltsplanes 2017 der Gemeinde Lippetal sorgen wir Hundehalter (nur in Lippetal!) für 86.000 € Einnahmen pro Jahr.

Höchstgrenze der Hundesteuer
Viele Fragen sich ob es eine Höchstgrenze für die Hundesteuer gibt; gerade für die sogenannten „Listenhunde/Kampfhunde“. Ich kann euch ein bisschen beruhigen: Es gibt sie, wenn auch nicht in Form einer festen Zahl. In § 10 GO NRW heißt es:
„Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksichtig zu nehmen“.
Ein Bundesverwaltungsgericht hat in 2014 entschieden, dass die Kampfhundesteuer i. H. v.
2.000 € unzulässig ist, da dieser festgesetzte Steuersatz für einen Kampfhund auf das 26-fache des Hundesteuersatzes für einen normalen Hund beläuft. Entscheidend ist darüber hinaus, dass allein die Jahressteuer für einen Kampfhund den durchschnittlichen sonstigen Aufwand für das Halten eines solchen Hundes übersteigt. Hier der entsprechende Link zum Urteil:
http://www.rechtsindex.de/verwaltungsrecht/4483-bverwg-9-c-8-13-urteil-zu-hohe-kampfhundesteuer

Steuersenkung für Listenhunde?
In manchen Städten und Gemeinden ist es möglich, nach einer bestandenen Verhaltensprüfung, einen Antrag zur Steuersenkung zu stellen. Einen rechtlichen Anspruch auf die Steuersenkung gibt es jedoch nicht. Fragen Sie in Ihrer Kommune nach, wie es lokal gehandhabt wird. Manche Kommunen gehen nach Bestehen der Prüfung auf den normalen Hundesteuersatz runter; andere wiederum erheben einen Mittelbetrag und machen es zur Auflage, die Prüfung alle 2 bis 3 Jahre zu wiederholen.
In meinem Wohnort Lippetal führt die bestanden Prüfung leider nicht zur Steuersenkung.

Eine Übersicht der Hundesteuersätze im Kreis Soest (Stand: Mai 2017):
Gemeinde Lippetal:
60,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden:  70,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden:  85,00€ je Hund.
Kampfhunde: 400,00€ für einen Hund. 500,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Gemeinde Bad Sassendorf:
60,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 90,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 120,00€ je Hund
Kampfhunde: 360,00€ für einen Hund. 504,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Gemeinde Ense:
66,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 78,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 90,00€ je Hund
Kampfhunde: keine erhöhte Steuer
Gemeinde Anröchte:
72,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 90,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 102,00€ je Hund
Kampfhunde: keine erhöhte Steuer
Gemeinde Welver:
54,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 84,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 96,00€ je Hund
Kampfhunde: 420,00€ für einen Hund. 540,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Gemeinde Wickede Ruhr:
60,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 72,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 84,00€ je Hund
Gemeinde Möhnesee:
70,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 82,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 94,00€ je Hund
Kampfhunde: 400,00€ für einen Hund. 610,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Stadt Geseke:
84,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 102,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 120,00€ je Hund
Kampfhunde: 546,00€ für einen Hund. 900,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Stadt Erwitte:
70,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 83,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 96,00€ je Hund
Kampfhunde: 110,00€ für einen Hund 135,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
ohne Verhaltensprüfung 500,00€ für einen Hund. 700,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Stadt Lippstadt:
84,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 102,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 120,00€ je Hund
Kampfhunde: 546,00€ für einen Hund. 900,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Stadt Soest:
85,80€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 102,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 118,00€ je Hund
Kampfhunde: 444,00€ für einen Hund. 600,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Stadt Warstein:
84,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 99,60€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 117,00€ je Hund
Kampfhunde: 672,00€ für einen Hund. 792,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Stadt Werl:
82,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 94,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 106,00€ je Hund
Kampfhunde: 645,00€ für einen Hund. 805,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund
Stadt Rüthen:
66,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 78,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 90,00€ je Hund
Kampfhunde: 441,00€ für einen Hund. 675,00€ für 2 und mehr Hunde, je Hund

Zum Vergleich die Hundesteuersätze aus Großstädten (Stand: Mai 2017):
Stadt Dortmund:
156,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 204,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 228,00€ je Hund
Kampfhunde: 468,00€ für einen Hund. 468,00€ für 2 und mehr Hunden, je Hund
Stadt Oberhausen:
156,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 216,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 252,00€ je Hund
Kampfhunde: Keine erhöhte Steuer
Stadt Hamm:
90,00€ für einen Hund. Bei 2 Hunden: 124,00€ je Hund. Bei 3 und mehr Hunden: 144,00€ je Hund
Kampfhunde: 696,00€ für einen Hund. 864,00€ für 2 und mehr Hunden, je Hund
Stadt Köln:
156,00€ für einen Hund (keine weitere Unterteilung bei Mehrhundehaltung)
Kampfhunde: Keine erhöhte Steuer

 

Beitragsverfasserin & Copyright: Caroline Hegebüscher/Mobile Hundeerziehung
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