Als erste Hundeschule in NRW haben wir die Online-Sachkundeprüfung für Hunde eingeführt und bereits vielen Prüflingen zu einer bestandenen Sachkundeprüfung verholfen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema “Sachkundenachweis Hund” in NRW.
Fragenkatalog
Der Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen Lippe besteht aus 320 Fragen, wovon 120 Wiederholungs-Fragen sind. Zur Prüfung legen wir Ihnen 30 Multiple-Choice-Fragen vor (also 6 Bögen a 5 Fragen). Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie von 30 Fragen insgesamt 20 richtig beantwortet haben. Es können eine oder mehrere Antworten richtig sein. Auch wenn manche Fragen nicht logisch erscheinen: Sie müssen die “richtigen” Antworten so lernen, wie sie von der Tierärztekammer vorgegeben wurden.
Fehlerbewertung: Sollte eine Frage zwei Fehler vorweisen, indem z.B. 1 Kreuzchen vergessen und eins falsch gesetzt wurde, zählt die Frage trotzdem nur als eine falsche Frage.
Hinweis: Egal ob Sie die Sachkundeprüfung für einen großen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse ablegen möchten – die Prüfung ist die Gleiche! Halter von “gefährlichen Hunden” wenden sich bitte an das zuständige Veterinäramt, hier sind wir nicht zuständig.
Lösungsbögen
Zur effektiven und zielgerichteten Vorbereitung auf den Hunde Sachkundenachweis NRW, auch Hundeführerschein genannt.
Die Tierärztekammer Westfallen Lippe hat sogenannte Lösungsschablonen bereitgestellt. Da wir unseren Kunden das Lernen erleichtern möchten, haben wir bereits alle 64 Fragebögen mit den entsprechenden Antworten versehen, dies spart Ihnen viel Zeit.
Änderung: Die Lösungsschablonen der Tierärztekammer Westfalen-Lippe (Bogen 5, 13, 18 und 38) enthalten übrigens eine Frage, deren vorgegebene Antwort von der Tierärztekammer geändert wurde. Frage: Wer wäre der beste Ansprechpartner, wenn es zu Problemen im Zusammenleben kommt?
Bislang waren Antwort B (Tierarzt) und D (Hundetrainer) richtig. Aufgrund einer Gesetzesänderung vom 01.08.2014 ist nur noch Antwort B richtig! Komisch, ist aber so. Wie so oft machen neue Gesetze keinen Sinn :-).
Tipp: Sie möchten Digital und ohne Zettelwirtschaft lernen? Dann empfehlen wir Ihnen die App von Büffeln.net. Kostenpunkt ca. 10 €, auszuwählen wäre in der App: „Sachkundenachweis LHundG Westfalen Lippe“ (nicht: Sachkundenachweis LHundG Nordrhein).
Bild-Analyse
Vielen Hundehaltern fällt es nicht leicht die Bilder in den Fragebögen richtig zu deuten, weshalb wir eine zusammengefasste Bild-Analyse erstellt haben. Reinschauen lohnt sich. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben oder ein Bild nicht einleuchtend erscheinen, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Kosten
Die Kosten und angebotenen Leistungen können bei allen Anbietern stark variieren. Hier gilt es zu vergleichen.
Bei uns zahlen Sie pro Person 55,00 € inkl. 19 % Umsatzsteuer, ohne versteckte Nebenkosten, inkl. Lernmaterial.
Unsere Prüfung ist behördlich anerkannt und garantiert in ganz NRW für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gültig.
Ihr „Rundum-sorglos-Paket“ beinhaltet:
Umfangreiches Lernmaterial mit aktuellem Fragenkatalog
Persönlicher Lerncoach, der Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite steht
Wunschtermin, der Ihnen beruflich und familiär gut liegt
Wahlweise eine Online- oder persönliche Prüfung in Soest
Ein Zertifikat, welches für große und Hunde bestimmter Rassen gleichzeitig gültig ist
Ein hübsches Originalzertifikat per Post, das Digitale bereits 5 Minuten nach Bestehen
Eine Prüferin mit Herz und viel Erfahrung im Bereich Prüfungsangst
Achtung: Halter von „gefährlichen Hunden“ wenden sich bitte an das lokale Veterinär- oder Ordnungsamt, hier sind wir leider nicht zuständig.
Wunschtermin
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sachkundenachweis Hund – Ein Thema, welches viele Fragen aufwirft. Hier schaffen wir für Sie rechtssichere Antworten. Kurz, knapp, präzise:
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Bei Nichtbestehen können Sie die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen.
Kostenpunkt für die Wiederholungsprüfung: 55,- € inkl. 19 % MwSt.
Sollten Sie die Prüfung ein zweites Mal nicht bestehen, sind wir leider dazu verpflichtet, dies Ihrem zuständigen Ordnungsamt mitzuteilen.
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 DVO LHundG NRW.
Ich habe keinen Drucker, kann ich die Prüfung trotzdem online ablegen?
Wer benötigt einen Hunde Sachkundenachweis und wer ist davon befreit?
Wer einen Sachkundenachweis in NRW benötigt:
- Jeder, der in NRW einen großen Hund (ausgewachsen mindestens 40 cm Schulterhöhe und/oder 20 kg schwer) beim Ordnungsamt anmelden möchte. „Gassi gehen“ geht übrigens ohne Sachkundenachweis.
- Jeder, der einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse beim Ordnungsamt anmeldet und/oder mit ihm später Gassi gehen möchte. Bei diesen Hunden benötigt jeder, der mit dem Hund spazieren geht, einen Sachkundenachweis.
- Viele Hundeschulen setzen eine bestandene Sachkundeprüfung voraus, um an einer Begleithundeprüfung teilnehmen zu können.
Wer davon befreit ist:
- Klein-Hundebesitzer, deren Hunde unter 40 cm Schulterhöhe aufweisen und unter 20 kg schwer sind.
- Personen, die nach § 6 Abs. 1 LHundG NRW als „sachkundig“ gelten. Dazu gehören Polizeihundeführer, Tierärzte, Inhaber eines Jagdscheins, Personen mit einer Zuchtzulassung oder auch Sachverständige.
Kann ich die Sachkundeprüfung ohne eigenen Hund durchführen?
Ja, denn es handelt sich in NRW um einen reinen schriftlichen Multiple Choise Test für den Hundehalter. Der Hund wird dabei nicht geprüft, geschweigenden begutachtet. Sie können also, unabhängig davon ob Sie im Besitz eines eigenen Hundes sind, jederzeit die Sachkunde erlangen und beim Kauf des Hundes dem Ordnungsamt/Veterinäramt zur Anmeldung vorlegen. Der Sachkundenachweis hat kein Ablaufdatum und ist in NRW ein Menschenleben lang gültig.
Wann ist der Sachkundenachweis spätestens dem Amt vorzulegen?
Der späteste Zeitpunkt für die Nachweispflicht ist ca. 4 Wochen nach der Hundeanmeldung:
Jeder Hund muss binnen 2 Wochen nach Einzug bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden. Danach bekommen Sie Post vom Amt mit der Bitte, die Sachkunde zu belegen. Die Zeitfrist hierfür beträgt in der Regel 2 Wochen. Sollten Sie mit der gesetzten Frist nicht auskommen, können Sie höflich um Fristverlängerung bitten. Wussten Sie schon, dass Ihnen das Ordnungsamt den Hund entziehen kann, wenn Sie die Sachkunde nicht fristgerecht belegen?
Kann ich die Prüfung auch in einer anderen Sprache ablegen?
Ja, für einen Aufpreis von 35,00 € (Gesamtpreis: 90,00 €) können wir die Prüfung auf Englisch durchführen. Andere Sprachen sind leider nicht möglich. Häufig kommt übrigens noch die Frage auf, ob ein Dolmetscher durch den Hundehalter gestellt werden darf. Dies müssen wir leider verneinen, da wir nicht ausschließen können, dass der Dolmetscher die Antworten vorgibt.
Ich bin noch keine 18 Jahre alt, ist das ein Problem?
Nein, denn es gibt im Gesetz kein genanntes Mindestalter für den Hunde Sachkundenachweis. Eine Prüfung unter 18 Jahren ist somit ohne Probleme möglich. Grundsätzlich gilt es jedoch zu beachten: „Hunde bestimmter Rassen“ oder „gefährliche Hunde“ dürfen nur von Personen gehalten oder ausgeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bei großen Hunden ist das anders. Große Hunde dürfen auch von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden. Sie müssen nur körperlich in der Lage sein die Hunde so halten, dass von Ihnen keine Gefahr für das Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Rechtsgrundlage ist hier der § 2 LHundG NRW.
Ich komme nicht aus NRW, ist der Sachkundenachweis trotzdem bei mir gültig?
Die hier angebotene Sachkundeprüfung ist garantiert für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen bei allen Ordnungs- und Veterinärämtern in NRW gültig. Sie kommen aus einem anderen Bundesland? Bitte sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Behörde, ob diese das Zertifikat aus NRW anerkennt. Hierzu können wir leider keine Auskunft erteilen, da alle Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben.
Ist mein Sachkundezertifikat aus einem anderen Kreis/Bundesland in NRW gültig?
- Sie haben Die Sachkunde in einem anderen Bundesland abgelegt und ziehen jetzt nach NRW?
Nach § 14 LHundG NRW sollen (nicht müssen!) diese in NRW anerkannt werden, wenn sie den gestellten Anforderungen aus NRW im Wesentlichen entsprechen. Sprechen Sie daher mit Ihrem Ordnungsamt des neuen Wohnortes, ob nach § 14 die Sachkunde anerkannt werden kann. - Sie haben die Sachkunde schon mal in NRW abgelegt?
Achten Sie darauf, dass Sie einen Hund der gleichen Kategorie oder eine Kategorie darunter anmelden. Wenn Sie z.B. vorher die Sachkunde nur für einen “großen Hund” erlangt haben und nun einen Hund “einer bestimmten Rasse” anmelden wollen, müssen Sie die Sachkunde dafür neu ablegen. Dies ist geregelt in den VV zum LHundG NRW zu § 6 Nr. 6.2 dritter Absatz.
Gilt diese Prüfung als 11ér Nachweis für Hundeschulen oder Züchter?
Hier geht es um die Sachkundeabnahme gemäß Landeshundegesetz NRW. Mit unserer Sachkunde können Sie beim Ordnungsamt „große Hunde„ (§ 11 LHundG NRW) oder „Hunde bestimmter Rasse“ (§10 LHundG NRW) anmelden bzw. dürfen „Hunde bestimmter Rassen“ Gassi führen.
Als Hundetrainer/in, Hundepension, Dogwalker oder Züchter benötigen Sie zusätzlich noch die Sachkunde nach § 11 Abs. Tierschutzgesetz NRW. Es handelt sich damit um zwei unterschiedliche Gesetze. Bitte wenden Sie sich an das zuständige lokale Veterinäramt, um weitere Informationen zu erhalten. Hier sind wir nicht zuständig.
Wann ist mein Hund ein großer, wann ein gefährlicher und wann ein Hund einer bestimmten Rasse?
Zu den gefährlichen Hunden nach § 3 LHundG NRW gehören die Rassen:
- Pitbull Terrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bullterrier,
- Bullterrier
- und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
- Hinweis: Zu den gefährlichen Hunden könnte übrigens in Einzelfällen auch der Miniatur-Bullterrier gehören, wenn das Gesamtbild vom Rassestandard des VDH abweicht. Der Rassestandard des Mini-Bullis wird an 2 Faktoren gemessen: Zum einen am Körperbau (Kompaktheit) und zum anderen an der Größe (darf eine Widerristhöhe von 35,5 cm nicht überschreiten). Ob Ihr Mini-Bulli als kleiner Hund oder § 3 Hund eingestuft wird müssen Sie mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt/Veterinäramt abklären.
Zu den Hunden einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG NRW gehören:
- Alano,
- American Bulldog,
- Bullmastiff,
- Mastiff,
- Mastino Espanoiol,
- Mastino Napoletano,
- Fila Brasileiro,
- Dogo Argentino,
- Rottweiler,
- Tosa Inu
- sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
- Hinweis: In gewissen Fällen zählt zu den Hunden bestimmter Rassen auch die Old Englisch Bulldog. Hier entscheidet letztendlich der Phänotyp des einzelnen Hundes. Setzen Sie sich zur Abklärung bitte mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt/Veterinäramt in Verbindung.
Von großen Hunden gemäß § 11 LHundG NRW wird gesprochen, wenn diese ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen vom Boden bis zur Widerrist-Schulterhöhe) von mindestens 40 cm haben und/oder mindestens 20 kg schwer sind. Haben Sie einen Welpen oder Junghund, müssen Sie das voraussichtliche Gewicht bzw. die voraussichtliche Endgröße angeben, die Ihr Hund einmal erreichen wird.
Was ist der Unterschied zwischen dem Sachkundenachweis und dem Hundeführerschein?
Kleiner vs. großer Schein: Im Sprachgebrauch fallen häufig auch diese zwei Begriffe. Mit Schein ist der Sachkundenachweis = Hundeführerschein genannt.
- Mit dem kleinen Schein dürfen Sie nur große Hunde anmelden (das ist der Schein, den der Tierarzt ausstellen darf).
- Mit dem „großen Schein“ dürfen Sie zusätzlich „Hunde bestimmter Rassen“ (wie American Bulldog, Bullmastiff, Rottweiler, Dogo Argentino, Tosa Inu, …) anmelden/führen.
Die Prüfung dazu darf nur der Amtsveterinär oder eine anerkannte sachverständige Stelle, wie wir sie sind, ausstellen. Wenn Sie bei uns die Prüfung ablegen haben Sie, im Gegensatz zum Tierarzt, sofort die Sachkunde für beides
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und unterliegen vollständig dem © Copyright: Caroline Hegebüscher.